Dienstag, 13. Mai 2008

Neue Informationen vom DStGB

Hier das Originalzitat eines Briefs vom DStGB an die Bürgermeister der Kommunen:

Förderrichtlinie zur Breitbandversorgung im ländlichen Raum

Sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,
die Landesregierung wird demnächst eine Förderrichtlinie betreffend ein Programm zur Unterstützung der Schließung von Breitbandversorgungslücken erlassen. Die Umrisse der Förderung sind absehbar. Es bietet sich für Kommunen im ländlichen Raum daher an, sich bereits jetzt auf die Antragstellung vorzubereiten, um schon in diesem Jahr mit Maßnahmen beginnen zu können.

Mit dem Ziel der Schließung der in Nordrhein-Westfalen noch bestehenden Lücken bei der Versorgung mit breitbandigen Internetanschlüssen wird das Land – gestützt auf die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ des Bundes und der Länder – Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume gewähren. Aus diesem Förderprogramm, für das der Bund 10 Mio. Euro und die Länder ihrerseits ca. 6 Mio. Euro bereitstellen, wird in Nordrhein-Westfalen ein Volumen in Höhe von etwa 1,1 Mio. Euro bereitstehen. Die Förderung wird anlaufen können, sobald die entsprechende Förderrichtlinie des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes (MUNLV NRW) die Ressortabstimmung durchlaufen hat. Dies wird für einen noch vor der Sommerpause liegenden Zeitpunkt erwartet.

Die Zuwendungen sollen für die Schaffung einer zuverlässigen, preiswerten und hochwertigen Breitbandinfrastruktur gewährt werden, um die Nutzung der modernen Informations- und Kommunikationstechnologien in bislang aufgrund wirtschaftlicher Erwägungen oder besonderer technischer Restriktionen unterversorgten ländlichen Gebieten zu ermöglichen, und damit insbesondere land- und forstwirtschaftliche Unternehmen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zur Sicherung und Weiterentwicklung des ländlichen Raums als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum zu stärken und in den Prozess zur Stärkung der regionalen Wirtschaft einzubinden.

Dabei wird voraussichtlich eine Förderung in Höhe von 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch in Höhe von 50.000 Euro pro Vorhaben erfolgen. Förderfähig sein werden Zuschüsse der Kommunen an private oder kommunale Netzbetreiber zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke (Fehlbetrag zwischen Investitionskosten und Wirtschaftlichkeitsschwelle) bei Investitionen in leitungsgebundene oder funkbasierte Breitbandinfrastrukturen. Voraussetzung der Förderung wird die Unterversorgung sein. Von einer solchen wird auszugehen sein, wenn keine erschwinglichen Breitbandangebote in einer Ortschaft (mit höchsten 10.000 Einwohnern) vorhanden sind, ein Nachweis über Marktversagen (fehlende Ausbauabsicht der Netzbetreiber mit einem etwa einjährigen Horizont) erbracht wird und die regional verfügbare Brandbreite niedriger als 1 mbit/s downstream ist.

Da die Förderrichtlinie im laufenden Jahr in Kraft treten wird, sollten Kommunen, die eine Stellung von Förderanträgen noch in diesem Jahr beabsichtigen, sich entsprechend vorbereiten. Sinnvoll wäre es, bereits jetzt unterversorgte Gebiete zu ermitteln und bzgl. dieser Gebiete die gängigen Netzanbieter zur Übermittlung von Angeboten für die Erstellung einer ausreichenden Breitbandinfrastruktur in den vorgefundenen unterversorgten Gebieten aufzufordern. Lehnen die Netzbetreiber die Abgabe eines entsprechenden Angebots ab oder unterlassen sie die Rückmeldung, so wird dies nach der Förderrichtlinie als Nachweis fehlender Ausbauabsichten der Netzbetreiber gewertet werden.

In einem aktuell mit dem Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW geführten Gespräch sind seitens der kommunalen Spitzenverbände auch Aspekte des EU-Beihilferechts erörtert worden. Nach Auskunft des MURL dürften bei der jetzt geplanten Förderrichtlinie europarechtliche Probleme – wie sie z.T. in anderen Bundesländern in den vergangenen Monaten aufgetreten sind – inzwischen ausgeräumt sein.

Ausdrücklich dürfen wir darauf hinweisen, dass der StGB NRW eine Fachtagung „Breitbandversorgung der Kommunen: Strategien – Partner – Innovative Anwendung“ am 10.09.2008 bei der NRW.BANK in Düsseldorf durchführen wird. Einzelheiten des Programms sowie die Anmeldeunterlagen werden Anfang Juni als StGB NRW-Schnellbrief versendet.

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